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Der WohnanlagensenatAuszug aus der Satzung für die studentische Selbstverwaltung der Studentenwohnanlage "Gebrannte Mühle": §2
1. Der Wohnanlagensenat ist die beschlussfassende Versammlung der studentischen Selbstverwaltung der Studentenwohnanlage. Er bringt den Willen der Wohnanlagengemeinschaft zum Ausdruck. Die Beschlüsse des Wohnanlagensenates sind für alle Bewohner verbindlich.
2. Rede-, Antrags- und Stimmrecht haben die Mitglieder des Wohnanlagensenates: der Wohnanlagensprecher (WASp), der Stellvertretende Wohnanlagensprecher, jeweils ein Sprecher jedes Hauses, der Kassenwart und der Belegungssprecher.
Soweit die Theorie, in der Realität ist das alles gar nicht so förmlich und daher viel lebendiger. Zugegeben es ist ja wirklich nicht immer hohe Politik, was auf einer Senatsversammlung geschieht aber es gibt sicherlich niemanden in der Wohnanlage, der nicht schon einmal von den Entscheidungen des Senates profitiert hat.
Denn neben vielen kleinen organisatorischen Dingen geht es hin und wieder auch heißer her. Zum Beispiel dann, wenn es in der Zeit der Nebenkostenabrechnung um die Geldbörsen der Bewohner geht. In solchen Situationen wird plötzlich deutlich, wie wichtig eine gut funktionierede Gemeinschaft in der Wohnanlage ist, damit gegenüber dem Studentenwerk eine Position bezogen werden kann, hinter der alle Bewohner geschlossen stehen. Außerdem ist es wichtig, dass alle Bewohner vom aktuellen Geschehen unterrichtet sind und sich der Wohnanlagensenat bei seinen Entscheidungen ein realistisches Bild von der Mehrheitsmeinung machen kann. Für die funktionierende Kommunikation in der Wohnanlage spielen die Haussprecher eine nicht zu unterschätzende Rolle. Daher sollten alle Häuser durch Haussprecher vertreten sein.
Zu den Wohnanlagensenaten, die zweimal in Semester stattfinden sollen, nämlich am Anfang und am Ende der Vorlesungszeit, sollten neben den Rede Antrags und Stimmberechtigten auch immer alle anderen interessierten MMW Bewohner erscheinen, die auf dem Laufenden sein möchten oder etwas beizutragen haben. Wortbeiträge und Monologe unter einer Stunde sind stets willkommen. Der Zeitpunkt der Wohnanlagensenate wird durch Rundmail im Wohnheim und Flyer bekannt gegeben.
Gut informiert zu sein, ist für jeden Bewohner schon deshalb sinnvoll, weil der Wohnanlagensprecher rein juristisch nicht in der Lage ist einen Bewohner zu vertreten. Das Beste, um immer auf dem Laufenden zu sein, ist also die rege Teilnahme am Wohnheimleben.
Euer Wohnanlagensprecher
Mails an: wasp
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